Änderungen der Beitragsgrundlagenmeldung

by | Feb 14, 2019 | Allgemein

Mit 1. Jänner 2019 treten neue gesetzliche Änderungen im Bereich der Meldepflichten für den Dienstgeber in Kraft.

Mit 1. Jänner 2019 treten neue gesetzliche Änderungen im Bereich der Meldepflichten für den Dienstgeber in Kraft. Diese umfassen auch die Umstellung der elektronischen Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen aller Lohnkonten an die Sozialversicherung.

Die Umstellung auf die mBGM wird nicht nur innerhalb der Sozialversicherung vollzogen, sondern trifft vor allem auch alle Hersteller von Lohnsoftwareprodukten und sämtliche Dienstgeber und deren Lohnabrechner.

Dienstgeber haben auf Basis der im Lohnkonto enthaltenen Daten für jeden einzelnen Dienstnehmer jeden Monat die Meldung der Beitragsgrundlagen sowie der davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Fondsbeiträge und Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge an die Sozialversicherung durchgeführt. In der Vergangenheit kam ein duales System, wo unterjährig zwar die Beitragsabfuhr und Leistungszuerkennung problemlos möglich war, der Sozialversicherung allerdings keine Zuordnung der Beitragsgrundlage sowie eines bestimmten monatlichen Beitrages zu einem Versicherten bekannt war, zum Einsatz. Durch die Einführung des elektronische monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (kurz mBGM) werden von allen Dienstgebern die Beitragsgrundlagen für alle bei ihnen beschäftigten DienstnehmerInnen monatlich, auf elektronischem Weg gemeldet.

Die IGEL Lohnverrechnungssoftware erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.